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"Anwendung regenerativer Energietechnologien"
Erneuerbare Energien sind für
Klimaschutz und energetische Versorgungssicherheit unverzichtbar. Der
Gesetzgeber hat mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21. Juli 2004
für Investitionen in die Zukunft der Energieversorgung die notwendige
Planungssicherheit geschaffen. Als Berater unterstützen wir die Anwendung
regenerativer Energietechnologien und eröffnen kleinen und mittelständischen
Unternehmen neue Wege in der Beschaffung der erforderlichen Finanzierung
derartiger Vorhaben. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern!
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